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Studie "Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2014"

Veröffentlicht am 18. Dezember 2014
Geschrieben von KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Jedes dritte Unternehmen in Deutschland war in den letzten zwei Jahren Opfer wirtschaftskrimineller Handlungen, bei den großen Unternehmen war sogar jedes zweite betroffen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage unter 400 – repräsentativ nach Branchen, Mitarbeiterzahl und Umsatz ausgewählten – Unternehmen in Deutschland, die TNS Emnid im Auftrag von KPMG durchgeführt hat. Häufigste Delikte waren Diebstahl und Unterschlagung (63 Prozent) sowie Betrug und Untreue (54 Prozent).

Jedes dritte Unternehmen in Deutschland war in den letzten zwei Jahren Opfer wirtschaftskrimineller Handlungen, bei den großen Unternehmen war sogar jedes zweite betroffen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage unter 400 – repräsentativ nach Branchen, Mitarbeiterzahl und Umsatz ausgewählten – Unternehmen in Deutschland, die TNS Emnid im Auftrag von KPMG durchgeführt hat. Häufigste Delikte waren Diebstahl und Unterschlagung (63 Prozent) sowie Betrug und Untreue (54 Prozent).

Der Schaden, der durch wirtschaftskriminelle Handlungen entsteht, wird auf 80 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. 

Kartellrechtsverstöße verursachen höchste Schäden
Die höchsten Schadenssummen entstehen durch Kartellrechtsdelikte: Fast drei Viertel (73 Prozent) der befragten Unternehmen beziffern ihren individuellen Schaden auf über 1 Million Euro. Jede zweite der von Kartellrechtsverstößen betroffenen Firmen gab an, dass mindestens 500.000 Euro allein auf Ermittlungskosten entfallen – mehr als bei jedem anderen wirtschaftskriminellen Delikt. Bußgelder, Geldstrafen und eventuelle Gewinnabschöpfungen kommen hinzu. Dazu erklärt Alexander Geschonneck, Partner bei KPMG und Leiter des Bereichs Forensic: „Das kann im Einzelfall dazu führen, dass Kartellrechtsverstöße ein Unternehmen an seine existenziellen Grenzen bringen." Umso alarmierender ist in seinen Augen, dass eine überwältigende Mehrheit der Befragten (86 Prozent) der Meinung ist, im Falle einer kartellrechtlichen Ermittlung einen umfassenden Überblick über kartellrelevante Daten und Dokumente zu haben.

Angst vor Datendelikten geht um
87 Prozent der Befragten fürchten, Opfer von Datendiebstahl oder Datenmissbrauch zu werden. Fast zwei Drittel (64 Prozent) gehen davon aus, dass ihr Risiko, Opfer eines ‚Datendelikts' zu werden, in Zukunft noch steigen wird. Tatsächlich betroffen waren in den letzten beiden Jahren aber nur 30 Prozent. Geschonneck: „Die Dunkelziffer ist gerade bei daten- und technikbezogenen Deliktarten oftmals höher als die betroffenen Unternehmen ahnen." Vielfach fehlt ein Überblick über die komplexen technischen Prozesse und Abläufe. Zudem mangelt es an Kontrollmechanismen, um datenbezogene Vorfälle überhaupt entdecken zu können.

Alexander Geschonneck: „Anders als beim Diebstahl materieller Güter verschwinden Daten ja nicht, sondern werden unzulässiger Weise kopiert und dann andernorts verwendet. Und das fällt – wenn überhaupt – meist erst sehr viel später auf."

 

 

Falsche Risikoeinschätzung blockiert Prävention
Knapp 70 Prozent der befragten Unternehmen in Deutschland stufen das eigene Risiko in Bezug auf wirtschaftskriminelle Handlungen als gering ein. Gleichzeitig sehen 82 Prozent ein hohes bzw. sehr hohes Risiko für andere Firmen. Und obwohl jedes dritte Unternehmen in den letzten beiden Jahren Opfer von Wirtschaftskriminalität war, glauben 85 Prozent, ihr Schutz sei gut oder sogar sehr gut.

Alexander Geschonneck: „Hierin verbirgt sich ein hohes Risiko für die Unternehmen. Sie wiegen sich in einer trügerischen Sicherheit, investieren entsprechend nicht genug in vorbeugende Maßnahmen – und machen sich dadurch angreifbar." Es passt ins Bild, dass Reputationsschäden völlig unterschätzt werden: 77 Prozent der Befragten stufen die Gefahr von Reputationsschäden durch wirtschaftskriminelle Handlungen als gering bzw. sehr gering ein.

Erstmals wurde in der vorliegenden Studie untersucht, wie hoch die Bereitschaft der Unternehmen ist, sich gegen wirtschaftskriminelle Angriffe vorsorglich zu wappnen. Das Ergebnis ist mehr als ernüchternd: Präventionsmaßnahmen werden, sofern noch keine konkrete Gefahrenlage besteht, vernachlässigt. Lediglich 11 Prozent der Firmen sind gewillt, 50.000 Euro oder mehr in Prävention zu stecken. Das ökonomische Prinzip ist damit quasi auf den Kopf gestellt: Man akzeptiert Schäden, die um ein Vielfaches höher sind als das, was eine gezielte Investition in Prävention und Detektion gekostet hätte. Geschonneck: „Dabei können risikoorientierte vorbeugende Maßnahmen die Gefahr verringern, dass etwas passiert. Und sie helfen, Ermittlungs- und Folgekosten zu minimieren."

 

 

Jeder zweite Täter kommt aus den eigenen Reihen
Bei der Betrachtung aller Fälle, in denen die Befragten einen Täter ermitteln konnten, waren interne Täter mit 55 Prozent in der Überzahl (2012: 48 Prozent). 45 Prozent der Delikte wurden von unternehmensexternen Personen verübt, in 16 Prozent der Fälle waren sowohl interne als auch externe Täter an einer wirtschaftskriminellen Handlung beteiligt.

Innerhalb der Gruppe der internen Täter ist der Prozentanteil von Mitarbeitern unterhalb der Topmanagement-Ebene auf 66 Prozent angestiegen. Die Anzahl der Täter aus dem Topmanagement ist hingegen deutlich (von 18 Prozent in 2012 auf 5 Prozent in 2014) gesunken.

Zwar sehen 63 Prozent der Befragten in ‚menschlichen' Faktoren (zum Beispiel fehlende Leitbilder, nicht vorhandene bzw. mangelhafte Leitlinien, finanzielle Motive, mangelndes Unrechtsbewusstsein) Risikofaktoren für Wirtschaftskriminalität. Gleichzeitig wird jedoch dem ‚Tone at the Top' nur eine geringe Bedeutung beigemessen. Dazu erklärt Alexander Geschonneck: „Das ist ein fataler Widerspruch. Integrität und gesetzeskonformes Verhalten müssen von den Führungsebenen vorgelebt werden." Der KPMG-Fachmann kritisiert zudem, dass nicht einmal die Hälfte der Unternehmen Bewerber vor einer möglichen Anstellung auf deren Integrität überprüft.

Bei den Sanktionsmaßnahmen handelt es sich in den meisten Fällen (73 Prozent) um arbeitsrechtliche Maßnahmen. Inzwischen scheuen sich aber immer weniger Unternehmen davor, straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen zu ziehen. Geschonneck: „Verstöße sollten in der Tat unmissverständlich und sichtbar sanktioniert werden, auch, weil das eine abschreckende Wirkung hat."

Vertrieb ist besonders gefährdet – Zufällige Aufdeckung ist unverändert hoch
In jedem zweiten Fall (50 Prozent) war der Vertrieb von wirtschaftskriminellen Handlungen betroffen (2012: 44 Prozent). Am zweithäufigsten (29 Prozent) wurde der Einkauf genannt. Hingegen war die Anfälligkeit der Bereiche Lager/Logistik und Produktion rückläufig.

Die befragten Unternehmen wurden hauptsächlich infolge offener Hinweise sowohl von Unternehmensinternen (57 Prozent) als auch von Unternehmensexternen (47 Prozent) sowie durch Erkenntnisse der internen Revision oder einer sonstigen internen Ermittlungseinheit (52 Prozent) auf wirtschaftskriminelle Handlungen aufmerksam. Nahezu unverändert wird jedoch jede zweite Tat (54 Prozent) durch ‚Kommissar Zufall' aufgedeckt.

Dazu erklärt Alexander Geschonneck: „Die Unternehmen können und müssen mehr tun, um ihre Mitarbeiter zu sensibilisieren. Ganz wichtig in diesem Zusammenhang sind gezielte Schulungen und Trainings, damit sich ein Bewusstsein für potenzielle Gefahren entwickelt und Anzeichen wirtschaftskrimineller Handlungen besser erkannt werden können."

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